HU abgelaufen – was tun?

TÜV abgelaufen
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Jedes Kraftfahrzeug in Deutschland unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben zur Verkehrssicherheit. Eine der wichtigsten Maßnahmen zur Sicherstellung der Tauglichkeit eines Fahrzeugs ist die regelmäßige Hauptuntersuchung. Sie dient dazu, sicherheitsrelevante Mängel frühzeitig zu erkennen und die allgemeine Verkehrstauglichkeit zu prüfen. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Fahrzeughalter den vorgesehenen Termin für die HU überziehen. Manchmal geschieht das aus Unachtsamkeit, manchmal aus Unwissenheit – die Konsequenzen können jedoch erheblich sein. Wer mit abgelaufener Prüfplakette unterwegs ist, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch weitergehende Probleme wie eingeschränkten Versicherungsschutz oder zusätzliche Kosten bei der nächsten Untersuchung.

In Deutschland ist die Hauptuntersuchung gesetzlich geregelt und ein unverzichtbarer Bestandteil der Verkehrssicherheit. Dennoch herrscht oftmals Unklarheit darüber, was konkret zu tun ist, wenn die Plakette abgelaufen ist. Wie lange darf man ohne gültige HU fahren? Welche rechtlichen Folgen drohen? Und wie geht man am besten vor, um schnell und ohne größere Nachteile wieder in den legalen Bereich zurückzukehren?

Was passiert, wenn die HU abgelaufen ist?

Wird ein Fahrzeug über einen längeren Zeitraum ohne gültige Prüfplakette im Straßenverkehr bewegt, handelt es sich um einen Verstoß gegen die Straßenverkehrszulassungsordnung. Bereits ab dem ersten Tag nach Ablauf der Frist gilt das Fahrzeug offiziell als nicht mehr ordnungsgemäß geprüft. In der Praxis bedeutet das: Es drohen Bußgelder, Verwarnungen und bei einer erheblichen Überschreitung auch Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.

Bei einer Verkehrskontrolle fällt das Fehlen einer gültigen Plakette sofort auf. Die Polizei ist berechtigt, eine Mängelanzeige auszustellen und die umgehende Durchführung der Hauptuntersuchung zu verlangen. Wer sich dem nicht fügt, riskiert weitergehende Maßnahmen bis hin zur Stilllegung des Fahrzeugs. Besonders kritisch wird es, wenn die Frist um mehr als zwei Monate überschritten wurde. In diesem Fall ist eine sogenannte „erweiterte HU“ erforderlich, bei der zusätzliche Prüfungen vorgenommen werden. Diese Variante ist nicht nur aufwendiger, sondern auch mit höheren Kosten verbunden.

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Wie lange darf ohne gültige HU gefahren werden?

Grundsätzlich ist ein Fahrzeug sofort nach Ablauf der Prüfplakette nicht mehr ordnungsgemäß zugelassen. Dennoch gewähren die Behörden eine gewisse Toleranz, bevor strengere Maßnahmen ergriffen werden. Bis zu zwei Monate nach Fälligkeit wird meist nur ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro fällig. Ab dem dritten Monat steigt das Verwarnungsgeld, und ab dem vierten Monat kommt zusätzlich ein Punkt in Flensburg hinzu. Nach acht Monaten kann ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie ein Punkt verhängt werden. Parallel dazu erhöht sich der Aufwand bei der Hauptuntersuchung selbst.

Es ist ratsam, sich frühzeitig einen Termin bei einer Prüfstation zu sichern, sobald die Frist verstrichen ist. Je länger der Zeitraum zwischen Fälligkeit und tatsächlicher Untersuchung, desto größer das Risiko für Folgekosten. Außerdem sollte berücksichtigt werden, dass bei Überschreitung der Frist die Gültigkeit der neuen Plakette rückdatiert wird. Ein Hinauszögern bringt also keine Vorteile, sondern lediglich Nachteile – sowohl finanzieller als auch rechtlicher Natur.

Konsequenzen für die Kfz-Versicherung

Wird ein Fahrzeug mit abgelaufener HU in einen Unfall verwickelt, kann das unter Umständen den Versicherungsschutz beeinträchtigen. Zwar greifen Haftpflichtversicherungen in der Regel weiterhin, jedoch können bei grober Fahrlässigkeit oder bei einem direkten Zusammenhang zwischen dem Unfallhergang und einem bestehenden technischen Mangel der Versicherungsträger Regressforderungen stellen. Besonders bei Kaskoversicherungen prüfen die Gesellschaften sehr genau, ob der Schaden vermeidbar gewesen wäre, wenn das Fahrzeug ordnungsgemäß gewartet und geprüft worden wäre.

Die Einhaltung der Vorschriften zur Hauptuntersuchung ist daher auch aus Sicht der Versicherung von zentralem Interesse. Es empfiehlt sich, sämtliche Termine gewissenhaft zu dokumentieren und rechtzeitig für eine neue Begutachtung zu sorgen. Wer den Termin versäumt, setzt sich nicht nur dem Risiko eines Bußgeldes aus, sondern läuft auch Gefahr, im Schadensfall auf einem erheblichen Teil der Kosten sitzen zu bleiben.

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Hauptuntersuchung fürs Auto: Der Weg zurück zur Gültigkeit

Die „Hauptuntersuchung Auto“ stellt die zentrale Instanz dar, um die Verkehrstauglichkeit eines Fahrzeugs offiziell zu bestätigen. Wer bemerkt, dass die Plakette abgelaufen ist, sollte unverzüglich handeln. Der erste Schritt ist die Terminvereinbarung bei einer anerkannten Prüforganisation wie TÜV, DEKRA, KÜS oder GTÜ. In vielen Fällen ist eine kurzfristige Untersuchung möglich, vor allem wenn keine gravierenden Mängel zu erwarten sind.

Vor dem Termin ist es hilfreich, das Fahrzeug eigenständig auf offensichtliche Mängel zu überprüfen. Dazu zählen etwa abgefahrene Reifen, eine defekte Beleuchtung oder undichte Flüssigkeitssysteme. Wer sich unsicher ist, kann auch eine Voruntersuchung in einer Werkstatt durchführen lassen, um größere Reparaturen bereits im Vorfeld erledigen zu lassen. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Prüfung erfolgreich verläuft und keine Nachuntersuchung erforderlich wird.

Nachprüfung bei durchgefallener HU

Stellt der Prüfer bei der Hauptuntersuchung erhebliche Mängel fest, wird das Fahrzeug nicht als verkehrssicher eingestuft. In diesem Fall wird keine neue Plakette für das Kennzeichen vergeben. Stattdessen muss der Halter die beanstandeten Punkte beheben und innerhalb eines Monats zur Nachprüfung erscheinen. Erfolgt die Nachuntersuchung nicht fristgerecht, muss die vollständige Prüfung erneut durchgeführt werden. Dies verursacht zusätzliche Kosten und verlängert den Zeitraum, in dem das Fahrzeug nicht regelkonform betrieben werden darf.

Wichtig ist außerdem, dass das Fahrzeug in der Zwischenzeit nicht im Straßenverkehr bewegt wird, wenn die Mängel sicherheitsrelevant sind. Andernfalls drohen nicht nur rechtliche Folgen, sondern auch ein erhebliches Risiko für alle Verkehrsteilnehmer.

Verjährung und langfristige Folgen

Eine abgelaufene HU ist kein Nebenschauplatz, sondern kann sich langfristig negativ auf den Fahrzeugwert und die Halterhistorie auswirken. Auch bei einem späteren Verkauf kann eine lückenhafte Prüfgeschichte zu Misstrauen führen oder den Verkaufspreis mindern. Wer regelmäßig die Termine einhält und Dokumentationen vollständig vorlegt, schafft dagegen Vertrauen und erhöht die Chancen beim Weiterverkauf.

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Fazit

Das Versäumen der Hauptuntersuchung ist in Deutschland kein geringfügiger Verstoß. Es bringt eine Vielzahl rechtlicher, finanzieller und versicherungstechnischer Herausforderungen mit sich. Je länger der Verzug, desto spürbarer können die Folgen werden. Dabei ist die Lösung in den meisten Fällen unkompliziert: eine rechtzeitige Terminvereinbarung zur HU, ein kurzer Fahrzeugcheck im Vorfeld und das Beheben kleinerer Mängel reichen oft schon aus, um das Fahrzeug wieder legal auf die Straße zu bringen. Die Investition in Sorgfalt und Aufmerksamkeit zahlt sich aus – nicht nur für die Verkehrssicherheit, sondern auch für den Werterhalt des Fahrzeugs und die persönliche Absicherung im Schadensfall.

Written by Redaktion

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