Neue Felgen können das Erscheinungsbild eines Autos deutlich verändern. Spätestens beim Kauf von Zubehörfelgen tauchen allerdings Begriffe auf, mit denen sich viele Autofahrer vorher kaum beschäftigt haben: KBA-Nummer, ABE, Teilegutachten, Änderungsabnahme oder Einzelabnahme. Was zunächst nach kompliziertem Behördenvokabular klingt, folgt einem vergleichsweise klaren Prinzip.
Entscheidend ist nicht allein, ob eine Felge mechanisch auf das Fahrzeug passt. Sie muss auch für die konkrete Fahrzeugausführung und die vorgesehene Bereifung zulässig sein. Dabei können unter anderem Felgengröße, Einpresstiefe, Lochkreis, Tragfähigkeit und Reifendimension eine Rolle spielen. Hinzu kommen mögliche Auflagen aus den jeweiligen Genehmigungsunterlagen.
Gerade beim Gebrauchtkauf von Felgen oder beim Wechsel auf eine andere Größe lohnt sich deshalb ein Blick auf die vorhandenen Unterlagen. Zwei Felgen können äußerlich nahezu identisch aussehen und trotzdem für unterschiedliche Fahrzeuge freigegeben sein. Selbst die passende Zollgröße sagt noch nichts darüber aus, ob die gewünschte Kombination ohne weitere Prüfung gefahren werden darf.
Wer sich vor der Montage mit den Angaben auf der Felge und den dazugehörigen Dokumenten beschäftigt, kann meist schnell einschätzen, welcher weitere Weg erforderlich ist. Besonders wichtig sind dabei die ABE, ein möglicherweise vorhandenes Teilegutachten und die auf vielen Zubehörfelgen eingeprägte KBA-Nummer.
Der Unterschied zwischen ABE und Teilegutachten
Die Allgemeine Betriebserlaubnis, kurz ABE, bestätigt, dass ein bestimmtes Fahrzeugteil für die darin aufgeführten Fahrzeuge genehmigt ist. Bei Felgen enthält das Dokument einen Verwendungsbereich, in dem die entsprechenden Fahrzeugmodelle und häufig weitere Vorgaben aufgeführt sind.
Eine ABE bedeutet allerdings nicht automatisch, dass nach der Montage grundsätzlich nichts mehr zu beachten ist. Entscheidend sind die im Dokument genannten Auflagen. Häufig genügt es, die ABE im Fahrzeug mitzuführen. In einzelnen Fällen kann aber auch bei einer ABE eine zusätzliche Änderungsabnahme vorgeschrieben sein.
Anders sieht es bei einem Teilegutachten aus. Es dient als Grundlage für eine Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO. Nach der Montage kontrolliert eine anerkannte Prüfstelle unter anderem, ob die Felgen ordnungsgemäß angebaut wurden und ob die im Gutachten genannten Bedingungen eingehalten werden.
Das Teilegutachten selbst ist daher nicht mit einer Einzelbetriebserlaubnis gleichzusetzen. Fehlt ein geeignetes Prüfzeugnis für die konkrete Änderung oder ist eine Fahrzeug-Teile-Kombination nicht von den vorhandenen Unterlagen abgedeckt, kann stattdessen eine Einzelabnahme erforderlich werden.
Die KBA-Nummer: Eine wichtige Spur zur passenden Felge
Auf vielen Zubehörfelgen befindet sich eine eingeprägte KBA-Nummer. Sie besteht üblicherweise aus fünf Ziffern und verweist auf die entsprechende Genehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes. Die Kennzeichnung findet sich häufig auf der Innen- oder Rückseite der Felge und ist bei montiertem Rad deshalb nicht immer sofort zu erkennen.
Gerade bei älteren oder gebraucht gekauften Felgen ist die Nummer hilfreich. Fehlen die ursprünglichen Unterlagen, lässt sich über die Kennzeichnung häufig ermitteln, zu welcher Felge die Genehmigung gehört und für welche Fahrzeuge entsprechende Unterlagen vorhanden sind.
Für eine erste Recherche kann etwa eine Datenbank für Felgengutachten genutzt werden. Maßgeblich ist anschließend jedoch immer das konkrete Gutachten beziehungsweise die Genehmigung mit dem dort aufgeführten Verwendungsbereich und den jeweiligen Auflagen.
Allein die KBA-Nummer ist somit noch keine pauschale Freigabe für jedes Fahrzeug. Entscheidend bleibt, ob das eigene Modell genauer gesagt der genaue Fahrzeugtyp in den zugehörigen Unterlagen genannt wird und ob auch Felgen- und Reifengröße mit den Vorgaben übereinstimmen.
So lässt sich prüfen, ob eine Felge zum eigenen Auto passt
Für die Prüfung sind mehrere Angaben hilfreich. Ausgangspunkt ist die genaue Fahrzeug-Typbezeichnung aus der Zulassungsbescheinigung. Dazu kommen die Daten der Felge, insbesondere Größe, Breite und Einpresstiefe sowie – sofern vorhanden – die KBA-Nummer.
Die reine Angabe des Felgendurchmessers reicht nicht aus. Eine 18-Zoll-Felge kann beispielsweise in unterschiedlichen Breiten und mit verschiedenen Einpresstiefen angeboten werden. Auch Lochkreis und Nabendurchmesser müssen zum Fahrzeug passen.
Besondere Aufmerksamkeit verdient außerdem die Bereifung. In den Genehmigungsunterlagen können bestimmte Reifengrößen vorgegeben sein. Teilweise sind diese wiederum an zusätzliche Bedingungen geknüpft. Deshalb sollte nicht nur kontrolliert werden, ob die Felge aufgeführt ist, sondern immer die gesamte Kombination aus Fahrzeug, Rad und Reifen.
Was bei einem Teilegutachten tatsächlich passiert
Liegt für eine Felge ein Teilegutachten vor, wird dieses nicht erst bei der Prüfstelle erstellt. Das Gutachten gehört bereits zum jeweiligen Bauteil und bildet die Grundlage für die anschließende Änderungsabnahme.
Bei dieser Prüfung wird kontrolliert, ob die Felge entsprechend den Vorgaben montiert wurde und ob alle genannten Bedingungen eingehalten sind. Bei Rädern kann beispielsweise überprüft werden, ob genügend Freiraum zu Karosserie, Fahrwerk und Bremsanlage vorhanden ist und ob die Kombination technisch zum Fahrzeug passt.
Nach erfolgreicher Prüfung erhält der Fahrzeughalter einen Nachweis über die Änderungsabnahme. Ob und wann die Änderung zusätzlich in die Fahrzeugpapiere übernommen werden muss, ergibt sich aus den jeweiligen Unterlagen beziehungsweise der Bescheinigung der Prüfstelle.
Wann eine Einzelabnahme erforderlich werden kann
Nicht jede Kombination aus Zubehörfelge und Fahrzeug ist durch eine ABE oder ein passendes Teilegutachten abgedeckt. In solchen Fällen kann eine Einzelabnahme notwendig sein. Das kommt beispielsweise infrage, wenn Felgen an einem Fahrzeug verwendet werden sollen, das nicht im vorgesehenen Verwendungsbereich aufgeführt ist.
Auch mehrere Veränderungen am Fahrzeug können die Situation komplizierter machen. Eine Felge kann für ein serienmäßiges Fahrzeug freigegeben sein, während die Kombination mit einem geänderten Fahrwerk nicht mehr von derselben Genehmigung erfasst wird. Deshalb sollte bei stärker umgebauten Fahrzeugen vor dem Kauf geklärt werden, welche Unterlagen tatsächlich benötigt werden.
Was kostet die Abnahme von Zubehörfelgen?
Ein allgemeingültiger Preis lässt sich dafür kaum nennen. Die Gebühren richten sich unter anderem danach, welche Art von Prüfung erforderlich ist und wie umfangreich die technische Beurteilung ausfällt. Eine reguläre Änderungsabnahme auf Grundlage eines vorhandenen Teilegutachtens ist in der Regel weniger aufwendig als eine umfangreiche Einzelabnahme.
Wer bereits vor dem Felgenkauf prüft, welche Genehmigung für das eigene Fahrzeug vorhanden ist, kann deshalb nicht nur zusätzlichen Aufwand vermeiden. Es lässt sich auch besser abschätzen, ob nach der Montage noch ein Termin bei einer Prüforganisation notwendig wird.
Was passiert, wenn die erforderlichen Nachweise fehlen?
Problematisch wird es, wenn Zubehörfelgen montiert werden, obwohl vorgeschriebene Genehmigungen oder Abnahmen fehlen. Das kann spätestens bei einer Verkehrskontrolle oder der Hauptuntersuchung auffallen. Je nach Art der Änderung kann auch die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs betroffen sein.
Deshalb sollte die Frage nach den erforderlichen Papieren nicht erst nach der Montage geklärt werden. Besonders bei gebrauchten Felgen empfiehlt es sich, KBA-Nummer und vorhandene Unterlagen bereits vor dem Kauf zu prüfen.
Einpresstiefe, Lochkreis und Traglast: Warum die Größe allein nicht genügt
Dass eine Felge denselben Durchmesser wie die bisher montierte Felge besitzt, bedeutet noch lange nicht, dass sie technisch passt. Ein wichtiger Wert ist die Einpresstiefe, meist mit ET abgekürzt. Sie beeinflusst, wie weit das Rad im Radhaus nach innen oder außen steht.
Eine unpassende Einpresstiefe kann dazu führen, dass Reifen oder Felge bei bestimmten Fahrsituationen mit Karosserie- oder Fahrwerksteilen in Kontakt kommen. Auch ausreichend Platz zur Bremsanlage muss vorhanden sein.
Ebenso wichtig ist der Lochkreis. Er beschreibt unter anderem Anzahl und Anordnung der Radschrauben beziehungsweise Radbolzen. Stimmt er nicht mit der Radnabe des Fahrzeugs überein, lässt sich die Felge ohne weitere technische Veränderungen nicht passend montieren.
Hinzu kommt die zulässige Traglast. Eine Felge muss den Belastungen des jeweiligen Fahrzeugs gewachsen sein. Gerade bei schweren Fahrzeugen oder Fahrzeugen mit hoher zulässiger Achslast sollte dieser Wert deshalb keinesfalls übergangen werden.
Vor dem Felgenkauf erst die Unterlagen prüfen
Der vermeintliche Papierkram rund um Zubehörfelgen wird überschaubarer, sobald die einzelnen Begriffe voneinander getrennt werden. Eine ABE kann die Verwendung einer Felge ohne zusätzliche Abnahme ermöglichen, sofern sämtliche darin genannten Vorgaben erfüllt sind. Ein Teilegutachten dient dagegen als Grundlage für eine vorgeschriebene Änderungsabnahme. Fehlen geeignete Prüfunterlagen, kann eine Einzelabnahme notwendig werden.
Die KBA-Nummer hilft insbesondere dabei, eine Zubehörfelge eindeutig zuzuordnen und die dazugehörigen Genehmigungsunterlagen zu finden. Zusammen mit Fahrzeugtyp, Felgengröße, Einpresstiefe und der vorgesehenen Bereifung lässt sich damit bereits vor dem Kauf klären, ob die gewünschte Rad-Reifen-Kombination ohne Probleme genutzt werden kann oder noch eine Prüfung erforderlich ist.
Wer diese Punkte zuerst klärt und erst danach bestellt oder montiert, vermeidet unangenehme Überraschungen bei Prüfstelle, Hauptuntersuchung oder Verkehrskontrolle.


